Hochschulamt
Die Cartellordnung gibt einen Rahmen vor (§§ 167, 168, 175 CO), innerhalb dessen das Hochschulamt verschiedene Aufgaben selbständig unter Berücksichtigung der ihm von der Cartellversammlung und vom CV-Rat gegebenen Richtlinien und Weisungen wahrnimmt.
Das Hochschulamt hat die Aufgabe,
- alle hochschulpolitischen Angelegenheiten des CV zu bearbeiten, insbesondere Kontakt zu Stellen, Organisationen und Verbänden zu haben, die mit Hochschulfragen befasst sind,
- die hochschulpolitischen Aktivitäten im CV zu koordinieren sowie
- die Organe des CV und der Verbindungen im hochschulpolitischen Bereich zu unterstützen.
Der Leiter des Hochschulamtes ist bei seinen Aktivitäten gehalten, sich mit dem CV-Rat und vor allem mit dem Vorortspräsidium abzustimmen. Er ist vor wesentlichen hochschulpolitischen Entscheidungen zu hören.
Derzeitiger Leiter des Hochschulamtes ist Klaus Weber (St). Seine Amtszeit beträgt vier Jahre (01.08.2010 - 31.07.2014).
Rechtsamt
Heinz Christmann (Ae), RA
| Tel.(p): | 089/ 61079868 | |
| Tel.(d): | 089/ 46122477 | |
| Mobil: | 0172/ 8144877 | |
| Fax: | 089/ 61079868 | |
| Mail: |
Neue Cartellordnung
Auf der 124.Cartellversammlung in Fulda wurde die neue Cartellordnung beschlossen. Diese befindet sich hier als pdf:







