Beide Bünde verfügen seit 1970 über je ein willensbildendes Organ
Beide Bünde verfügen seit 1970 über je ein willensbildendes Organ, den Studententag bzw. den Altherrentag. Diese haben ein gemeinsames, übergeordnetes Organ der Willensbildung, die Cartellversammlung (C.V.), die damit auch das oberste beschließende Organ für den gesamten CV ist. Aktuelle Informationen zu den Verbandstagungen finden sich hier.
Oberstes leitendes und damit geschäftsführendes und repräsentierendes Organ des CV ist der CV-Rat, der sich aus dem Vorsitzenden des AHB - zugleich auch Vorsitzender im CV-Rat -, aus dem Vorortspräsidenten sowie je einem gewählten Vertreter des Studenten- und Altherrentages konstituiert.







