CV bedauert den weiterhin regelfreien Zustand im Umgang mit Suizidwilligen

Dr. Claus-Michael Lommer (R-Bl)

Der Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) bedauert es, dass eine gesetzliche Neuregelung zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert ist.

Der Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) bedauert es, dass eine gesetzliche Neuregelung zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert ist. „Dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert hat, bleibt so der assistierte Suizid weiterhin legalisiert, ohne dass es konkrete Regelungen zum Umgang damit gibt“, kritisiert der Vorsitzende im CV-Rat, Dr. Claus-Michael Lommer (R-Bl). Damit verbunden bleibe die Gefahr, dass statt ausführlicher und fachärztlicher Beratung suizidwilliger Menschen die wirtschaftlichen Interessen von Sterbehilfevereinen im Vordergrund stünden.

Aus Sicht des Vorsitzenden im CV-Rat hätte der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) ein Lösungsweg sein können, da dort höhere Hürden für den Zugang von Menschen zu lebensbeendenden Medikamenten aufgebaut würden. „Nicht die Förderung des begleiteten Suizids darf im Vordergrund stehen, sondern die soziale und psychologische Begleitung von Menschen mit einem Sterbewillen“. Es müsse bessere sozial- und gesundheitspolitische Antworten geben, statt den letzten Auswegs eines assistierten Suizids zu propagieren. „Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbesserung der Palliativversorgung schwersterkrankter Menschen“, stellt Lommer fest.