Mit dem Anwachsen des Cartellverbandes erwies sich als zweckmäßig, bestimmte Aufgaben Alten Herren zu übertragen, die auf diese Weise Amtsträger des aktiven Cartellverbandes wurden. Im einzelnen sind dies die folgenden Ämter bzw. Beauftragten:

Das CV-Hochschulamt hat die Aufgabe,
- alle hochschulpolitischen Angelegenheiten des CV zu bearbeiten, insbesondere Kontakt zu Stellen, Organisationen und Verbänden zu pflegen, die mit Hochschulfragen befasst sind,
- die hochschulpolitischen Aktivitäten im CV zu koordinieren sowie
- die Organe des CV und der Verbindungen im hochschulpolitischen Bereich zu unterstützen.

Cartellordnung (2010)/Consenioratsbuch
Auf der 124. Cartellversammlung 2010 in Fulda wurde die Cartellordnung mit der Geschäftsordnung des CV zusammengelegt und erweitert. Die Cartellordnung ist somit Bestandteil der Verfassung des CV und Grundlage des CV-Rechts und kann hier heruntergeladen werden, nun auch mit dem vollständigen Consenioratsbuch (ab S. 114).