Die Felix Porsch - Johannes Denk Stiftung e.V. ist die soziale Einrichtung des CV. Sie fördert gezielt junge Wissenschaftler beim Studium im In- und Ausland mit Stipendien und zinslosen Darlehen. In gleicher Weise hilft sie Studenten und Akademikern in persönlichen Notsituationen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Stiftung finanziert ihre Arbeit aus Einnahmen aus dem angelegten Stiftungsvermögen, durch Spenden und auf der Grundlage von Mitgliedsbeiträgen.


Zweck des Vereins ist es,
1.  den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern,
2.  hilfsbedürftigen Studenten Unterstützung zu gewähren,
3.  Akademikern bei beruflichen und familiärem Notstand Unterstützung zu gewähren,
4.  hinterbliebenen katholischen Akademikern bei familiärem Notstand Unterstützung zu gewähren.

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist für den Stiftungsvorstand eine der wichtigsten Aufgaben. Diese Aufgabe tritt in den letzten Jahren allerdings mehr und mehr in den Hintergrund, weil es für den wissenschaftlichen Nachwuchs zahlreiche Förderungsmöglichkeiten gibt und die Stiftung in diesem Sinne kaum gefragt ist.

Erfreulicherweise werden Darlehen für ein ein- oder zweisemestriges Auslandstudium in wachsendem Umfang in Anspruch genommen. Die Stiftung fördert diese Entwicklung gern, denn bei einem erfolgreichen Abschluss kann nach zügiger Rückzahlung der Hälfte des Darlehens im Regelfall der restliche Darlehensanteil erlassen werden.

Hilfsbedürftige Studenten und Akademiker können von der Stiftung bei beruflichem und/oder familiärem Notstand Unterstützung erhalten. Hilfsbedürftige Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen, um ein begonnenes Studium beenden zu können. Ein solcher Fall kann z.B. eintreten, wenn Leistungen nach dem BAFöG nicht mehr gewährt werden. Die Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens berücksichtigen die Leistungsfähigkeit des Darlehennehmers während seiner ersten Berufsjahre.

Akademikern in existentiellen Notlagen gewährt die Stiftung Unterstützungen. Hierbei ist die Mitwirkung von Bundes- und Cartellbrüdern erforderlich, denn der Vorstand der Stiftung muss sich darauf verlassen können, dass vorgebrachte Begründungen stichhaltig sind, dass Freunde eine solche Unterstützung begleiten und dem zu Unterstützenden helfen, die schwierige Situation zu meistern. Nur dann kann der Vorstand der Stiftung  darauf vertrauen, die finanziellen Mittel der Stiftung für Notlagen von Cartellbrüdern sinnvoll einzusetzen.

Berufstätige Cartellbrüder, die in eine Notlage geraten sind, können sich an die Stiftung wenden, ebenfalls Cartellbrüder, die nicht mehr berufstätig sind und deren Altersruhegeld im Rahmen der Bedürftigkeit liegt. Auch in diesen Fällen ist die Mitwirkung von einem oder mehreren Bundes- und Cartellbrüdern erforderlich, die einerseits die Stiftung ansprechen und auf die Notlage des Bundesbruders hinweisen und andererseits den in Notlage Geratenen über die Stiftung informieren und ihn ermutigen, sich persönlich an die Stiftung zu wenden.

Der Unterstützungsumfang der Stiftung umfasst auch Witwen von Cartellbrüdern, was jedoch nur möglich ist, wenn Bundes- oder Cartellbrüder sich um solche Fälle bemühen.


Darlehnsantrag
Satzung der Stiftung
Aufnahmeantrag in den eingetragenen Verein

Kontaktdaten des Vorsitzenden:
Dr. jur. Peter-Herbert Frank
Postfach 510103
76191 Karlsruhe


Über die Entstehung des den Stiftungsvereins

Die Cartellversammlung in Würzburg fasste am 27. Juli 1953 auf Antrag des Amtsträgers für soziale Angelegenheiten Cbr Lodermeier den Beschluss, die Felix Porsch-Stiftung zu gründen. Am 8. November des gleichen Jahres fand in Bingen die Gründungsversammlung statt.

Mit dem Beschluss  der Cartellversammlung wurden der Stiftung die Aufgaben übertragen, die bis zu diesem Zeitpunkt vom Sozialamt des CV wahrgenommen wurden. Die Aufgaben des Sozialamts waren in Art. 159 der Verfassung des CV vom 2. August 1951 aufgeführt: die Bearbeitung der allgemeinen sozialen Fragen und Angelegenheiten, die Betreuung bedürftiger Cartellbrüder und ihrer Familien, die Berufsberatung und Berufshilfe.

Schon früh  hatten sich die Verbindungen der sozialen Nöte ihrer Mitglieder angenommen und  diese zu lindern versucht. Die Fürsorge für bedürftige Bundesbrüder hatte schon Cbr Gerbl veranlasst, einen Unterstützungsverein der KDStV Aenania zu gründen. Die harten Jahre während und nach dem ersten Weltkrieg führten zu weiteren Gründungen von mehreren regionalen Hilfs- und Unterstützungskassen. Eine Kriegshilfskasse des CV wurde am 25. Mai 1915 anlässlich einer außerordentlichen Generalversammlung in Frankfurt am Main beschlossen. Der Entwurf einer Satzung wurde am 28. Juli 1915 von Dr. Felix Porsch dem Vorstand des AHB und den Philistersenioren des CV zur Begutachtung unterbreitet.

Das Kapital der Stiftung wurde im Gründungsjahr mit 19.500 DM dotiert und in den folgenden Haushaltsjahren mit Beträgen in ähnlicher Höhe ausgestattet. Weiterhin erhielt die Stiftung aus dem übrig gebliebenem Vermögen des "Reichszweckverbandes Studentenhaus" Wertpapiere in Höhe von 15.175 DM zugewiesen. Das Vermögen der Stiftung erfuhr eine wesentliche Aufstockung durch eine Spende der Witwe von Johannes Denk. Zur finanziellen Ausstattung der Stiftung tragen weiterhin die seit Jahrzehnten getätigten Spenden der Mitglieder der Stiftung (Verbindungen und Cartellbrüder) bei.

Über die Namensgeber

Geheimer Justizrat Dr. iur. Dr. theol. h.c. Felix Porsch wurde am  30. April 1853 in Ratibor geboren und ist am 8. Dezember 1930 in Breslau verstorben. Seine Urverbindung war die Guestfalia Tübingen. Felix Porsch hat sich besonders der Not von CV-Mitgliedern angenommen. Als Vorsitzender des AHB hat er 1915 die Kriegshilfskasse des CV gegründet und den Akademischen Hilfsbund in Berlin gegründet, einer Unterstützungskasse für die Mitglieder des CV, die durch den Krieg in Not geraten waren.

Dr. iur. Johannes Denk wurde am 28. Januar 1886 in Königsberg geboren und ist am 10. Februar 1964 in Berlin verstorben. Er war Gesandter und Minister. Seine Urverbindung war Tuisconia Königsberg. Nach der Machtergreifung wurde er von den Nationalsozialisten zwangspensioniert. Durch Eingriffe der NSDAP wurde eine Stellung in der Industrie verhindert. Als Beauftragter des Caritasverbandes wurde er bei einem Kontaktversuch mit der russischen Kommandantur verhaftet und im August 1947 zu zehn Jahren Arbeitslager verurteilt, die er in verschiedenen russischen Gefängnissen und Arbeitslagern verbringen musste.

Seine Witwe, Frau Elsbeth Emma Denk, hatte verfügt, dass nach ihrem Tod der Stiftungsverein als Erbe eingesetzt wird mit der Auflage, den Namen von Johannes Denk in den Namen der Stiftung aufzunehmen. In der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 22. November 1989 wurde dem letzten Willen entsprochen und die Eintragung ins Registergericht vorgenommen.