Um 1848 entstanden in den deutschen Universitätsstädten studentische Vereine, die das damals weit verbreitete Duell und den studentischen Fechtkampf (Mensur) ablehnten. Als äußerliches Zeichen der Zugehörigkeit zu einer studentischen Vereinigung trugen die Mitglieder Farben, also Mützen und Bänder in den Farben ihres jeweiligen Vereines.
Einer derjenigen Vereine, die insbesondere den katholischen Glauben durch Schrift, Wort und persönliches Beispiel stärken und verbreiten wollten, war der Münchner „Katholische Leseverein für Studierende”, aus dem heraus im Jahre 1851 die Aenania als erste Verbindung des heutigen CV erwuchs. Durch das Cartellverhältnis (gegenseitige Mitgliedschaft) der nicht-schlagenden, farbentragenden, katholischen Verbindung Aenania mit der in Breslau als "Verein katholischer Studenten" gegründeten Winfridia (heute: Münster) entstand am 6. Dezember 1856 der heutige CARTELLVERBAND der katholischen deutschen Studentenverbindungen.
Unser im Mittelalter entstandene Wahlspruch drückt den Geist des CV und die Werthaltung aller unter seinem Dach vereinten Mitglieder aus:
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas!
Im Notwendigen [herrsche] Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem [aber] Bruderliebe!
Die Verfassung des CV
Die Verfassung des CV vom 2. August 1951 umfasst die folgenden Dokumente:
- Satzung des CV (CVS)
- Cartellordnung (CO) in der Fassung vom 1. August 2010
- Verbändeabkommen (Stand: September 2011)
- Vereins-Satzungen (Stand: September 2011)
In der Verfassung werden die Beziehungen innerhalb des Verbandes und zwischen den einzelnen Verbindungen sowie des Cartellverbandes mit anderen Verbänden geregelt und deren Ordnung gesichert.
Die Verfassung des CV kann hier heruntergeladen werden.