Der CV wird vom CV-Rat geleitet; dieser und alle anderen Leitungsgremien des CV erhalten bei der Erledigung ihrer Aufgaben unmittelbare Unterstützung durch das Sekretariat des CV.

Der CV-Rat setzt sich zusammen aus zwei Vertretern des CV-Altherrenbundes sowie dem jeweils amtierenden Präsidenten des CV-Vororts und in der Regel dessen Vorgänger.

Oberstes Beschluss fassendes Organ des Cartellverbandes ist allerdings die an jährlich wechselnden Orten stattfindende Cartellversammlung.

Besondere Aufgaben und Kompetenzfelder werden durch bestimmte Ämter und Beauftragte wahrgenommen.

Organigramm des CV