Published On: 18. November 2025Categories: Aktuelles

Cartellverband beendet Mitgliedschaft im EKV

In einer Stellungnahme erklärt der CV seine Gründe für den Austritt aus dem EKV.

Auf der ordentlichen Kartellverbandsversammlung am 15. November 2025 hatte der CV unter Einhaltung aller Fristen den Antrag auf Auflösung des EKV gestellt.

Obwohl zahlreiche Mitgliedsverbände die Analyse der Situation durch den CV inhaltlich teilten, war von vorneherein nahezu klar, dass es nicht zu der für eine Auflösung erforderlichen ¾ Mehrheit kommen würde. Obwohl einige Mitgliedsverbände sich ebenfalls für eine Auflösung aussprachen, war die Mehrheit der Meinung, eine Reform des EKV sei zur Lösung aller Probleme hinreichend.

Für dieses Ergebnis hatte der CV bereits in seinem Antrag angekündigt, dann den EKV verlassen zu wollen, denn „wenn man merkt, dass das Pferd tot ist, sollte man absteigen“.

Statt den Antrag des CV inhaltlich zu diskutieren, zog sich die Delegiertenversammlung auf das formaljuristische Argument zurück, dass ein solcher Auflösungsantrag nur auf einer eigens dafür einzuberufenden außerordentlichen KVV zu behandeln sei.

Da der CV diese Problematik bereits bei der Antragstellung gesehen hatte, hatte er bereits in seinem Antrag die sofortige Durchführung einer solchen KVV im direkten Anschluss, unter Verzicht auf die Landungsfristen, beantragt. Dies erschien dem CV sachgerecht, da alle Delegierten anwesend waren und von dem Auflösungsantrag und seiner Begründung fristgerecht Kenntnis hatten.

Die KVV beschloss jedoch, diesem Antrag des CV nicht zu folgen und auf die Einhaltung der Ladungsfristen zu bestehen. Daraufhin beantragte der CV in Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte die Durchführung dieser außerordentlichen KVV und teilte dem Präsidium des EKV noch am Tag der KVV– wie bereits im Antrag angekündigt – schriftlich seinen Austritt mit.

Der CV bedauert, dass jetzt aus rein formalen Gründen die Zeit und Kosten im EKV zur Durchführung einer außerordentlichen KVV aufgewendet werden müssen, auf der über den Auflösungsantrag des CV zu befinden sein wird, obwohl dieser jetzt nicht mehr Mitglied des EKV ist.

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